Hinweis auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
damit wir Ihren Antrag/Ihre Anmeldung/Ihre Angebotsanforderung
ordnungsgemäß prüfen können, ist es notwendig, dass Sie die
beiliegenden Fragen wahrheitsgemäß und vollständig beantworten.
Es sind auch solche Umstände anzugeben, denen Sie nur geringe
Bedeutung beimessen.
Falls Sie oder eine der zu versichernden Personen die Angaben hier
nicht machen möchten, so können Sie diese auch innerhalb von
sieben Tagen schriftlich gegenüber dem Vorstand der Hallesche
Krankenversicherung in Stuttgart nachholen. In jedem Fall werden
Ihre Angaben streng vertraulich behandelt.
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Versicherungsschutz gefährden,
wenn Sie unrichtige oder unvollständige Angaben machen. Nähere
Einzelheiten zu den Folgen einer Verletzung der Anzeigepflicht
können Sie der nachstehenden Information entnehmen.
Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen?
Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle
Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in
Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen.
Wenn wir nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertrags
annahme in Textform nach gefahrerheblichen Umständen fragen,
sind Sie auch insoweit zur Anzeige verpflichtet.
Welche Folgen können eintreten, wenn eine vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt wird?
1. Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes
Verletzen Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht, können wir vom
Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn Sie nachweisen, dass
weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
Bei grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht haben wir kein
Rücktrittsrecht, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht
angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen,
geschlossen hätten.
Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Erklären
wir den Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalles, bleiben wir
dennoch zur Leistung verpflichtet, wenn Sie nachweisen, dass der
nicht oder nicht richtig angegebene Umstand
- weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles
- noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht
ursächlich war. Unsere Leistungspflicht entfällt jedoch, wenn Sie
die Anzeigepflicht arglistig verletzt haben.
Bei einem Rücktritt steht uns der Teil des Beitrags zu, welcher der
bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung abgelaufenen
Vertragszeit entspricht.
2. Kündigung
Können wir nicht vom Vertrag zurücktreten, weil Sie die
vorvertragliche Anzeigepflicht lediglich einfach fahrlässig
verletzt haben, können wir den Vertrag unter Einhaltung
einer Frist von einem Monat kündigen.
Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn wir den Vertrag
auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu
anderen Bedingungen, geschlossen hätten.
3. Vertragsänderung
Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Vertrag
auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände, wenn
auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten, werden die
anderen Bedingungen auf unser Verlangen Vertragsbestandteil.
Haben Sie die Anzeigepflicht fahrlässig verletzt, werden die
anderen Bedingungen rückwirkend Vertragsbestandteil. Das kann
auch zu unserer Leistungsfreiheit für schon eingetretene und
künftige Versicherungsfälle führen, falls für diese die nicht oder
nicht richtig angegebenen Umstände ursächlich waren. Wenn Sie
die Anzeigepflicht schuldlos verletzt haben, steht uns das Recht zur
Vertragsänderung nicht zu.
Erhöht sich durch die Vertragsänderung der Beitrag um mehr als
10 % oder schließen wir die Gefahrabsicherung für den nicht
angezeigten Umstand aus, können Sie den Vertrag innerhalb eines
Monats nach Zugang unserer Mitteilung über die Vertragsänderung
fristlos kündigen. Auf dieses Recht werden wir Sie in unserer
Mitteilung hinweisen.
4. Ausübung unserer Rechte
Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur
Vertragsänderung nur innerhalb eines Monats schriftlich geltend
machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der
Verletzung der Anzeigepflicht, die das von uns geltend gemachte
Recht begründet, Kenntnis erlangen. Bei der Ausübung unserer
Rechte haben wir die Umstände anzugeben, auf die wir unsere
Erklärung stützen. Zur Begründung können wir nachträglich weitere
Umstände angeben, wenn für diese die Frist nach Satz 1 nicht
verstrichen ist.
Wir können uns auf die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder
zur Vertragsänderung nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten
Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten.
Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung
erlöschen mit Ablauf von drei Jahren nach Vertragsschluss.
Dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist
eingetreten sind. Die Frist beträgt zehn Jahre, wenn Sie die
Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt haben.
5. Stellvertretung durch eine andere Person
Lassen Sie sich bei Abschluss des Vertrages durch eine andere Person
vertreten, so sind bezüglich der Anzeigepflicht, des Rücktritts,
der Kündigung, der Vertragsänderung und der Ausschlussfrist für
die Ausübung unserer Rechte die Kenntnis und Arglist Ihres
Stellvertreters als auch Ihre eigene Kenntnis und Arglist zu
berücksichtigen. Sie können sich darauf, dass die Anzeigepflicht nicht
vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden ist, nur berufen, wenn
weder Ihrem Stellvertreter noch Ihnen Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit zur Last fällt.
HALLESCHE
Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit
HALLESCHE Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit. VG 13 – 01.21
Fanden in den letzten 3 Jahren medizinische Untersuchungen oder Behandlungen statt oder ist dies angeraten oder beabsichtigt?
Folgende Erkrankungen/Untersuchungen musst du nicht angeben, wenn sie vollständig und folgenlos ausgeheilt sind und keine Folgebehandlungen geplant oder angeraten sind oder wenn sie unter "Chronische Erkrankungen" aufgezählt sind:
Kopf/Hals: Bindehautentzündung, Erkältungskrankheiten, Gerstenkorn, Grippe, Mundschleimhautentzündung, Mundsoor, Nasenpolypen operiert, Nasenscheidewandverbiegung operiert, Ohrenschmalz
Wirbelsäule: Rückenbeschwerden (einmalig aufgetreten und mindestens 12 Monate ausgeheilt), kein Bandscheibenvorfall oder Wirbelsäulenfehlstellungen)
Unterleib/Magen/Darm: Empfängnisverhütung, Harnblasenentzündung (ein- bis zweimalig aufgetreten und mindestens 6 Monate ausgeheilt), Magen-/Darm-Infekte, Magen-Darm-Grippe, Schwangerschaft und Entbindung, Sterilisation
Vorsorge: Impfungen, Routineuntersuchungen ohne Befund, Vorsorgeuntersuchungen ohne Befund
Äußerlich sichtbar: Hautpilzerkrankung), Insektenstiche (nicht allergisch), Nagelbettentzündung (ein- bis zweimalig aufgetreten), eingewachsene Nägel (ein- bis zweimalig aufgetreten), Nagelpilzerkrankung (mindestens 12 Monate ausgeheilt, oberflächliche Verletzung (Bluterguss, Prellung, Schnitt- und Platzwunde, Verrenkung, Verstauchung, Zerrung), Sonnenbrand, Verbrennung (Grad 1 bis 2, ohne Narbenbildung)
Allgemeines: Empfängnisverhütung, Erkältungskrankheiten, Grippe, Impfungen, Knochenbrüche (ohne Fremdmaterial), Lebensmittelvergiftung, oberflächliche Verletzung (Bluterguss, Prellung, Schnitt- und Platzwunde, Verrenkung, Verstauchung, Zerrung), Routineuntersuchung ohne Befund
Chronische Erkrankungen: Allergie (Tierhaare), Allergie (Medikamente), Laktoseintoleranz, Leberflecke (gutartig)
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